Mit der SANTOS Garantie-/Gewährleistungsverlängerung kannst Du den Schutz für bestimmte versicherte Geräte über die gesetzliche Gewährleistungszeit hinaus erweitern. Welche Leistungen enthalten sind, welche Ausschlüsse gelten, wann der Schutz beginnt und endet und welche Pflichten im Schadenfall bestehen, findest Du in den folgenden Abschnitten übersichtlich zusammengefasst.
🏦 Versicherte Gegenstände
✔️ Im Versicherungsschein benannte Gegenstände.
✔️ Mitversichertes Zubehör bis max. 10 % der Versicherungssumme.
⚠️ Versicherte Risiken
Sachschäden an in der Versicherungsbestätigung benannten Gegenständen, die entstanden sind durch:
✔️ Konstruktions- und Materialfehler
✔️ Herstellungsfehler
✔️ Verarbeitungsfehler
✔️ Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler
✔️ Frühzeitiger Ausfall bzw. unzureichende Haltbarkeit
✔️ Versteckte Mängel
💵 Versicherte Kosten
✔️ Notwendige Reparaturkosten
✔️ Bei einem Totalschaden werden die Kosten eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte übernommen
✔️ Übernommen wird der Zeitwert des versicherten Gegenstandes:
• 3. Jahr: 80 % des Kaufpreises
• 4. Jahr: 60 % des Kaufpreises
• 5. Jahr: 40 % des Kaufpreises
✔️ Überschreiten die Kosten der Nacherfüllung den Zeitwert des Gerätes, erhält der Versicherungsnehmer einen dem Zeitwert entsprechenden Wertgutschein für den SANTOS Online Shop
❌ Abnutzung oder Verschleiß
❌ Schönheitsfehler
❌ Transportschäden
Sämtliche Ausschlüsse sind den nachfolgenden AVB zu entnehmen.
❗ Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
❗ Diebstahl, Raub, Unterschlagung
❗ Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie
❗ Schäden durch elementare Naturereignisse (z. B. Sturm, Überschwemmung, Erdbeben)
❗ Schäden durch Sachmängel für die der Hersteller oder Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder vertraglichen Bestimmungen zu haften hat
❗ Unmittelbare oder mittelbare Sach- oder Vermögensfolgeschäden
• Im Versicherungsfall müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenhergang gemacht werden.
• Notwendige Nachweise und Dokumente müssen im Versicherungsfall vorgelegt werden.
• Nach Möglichkeit muss ein Schadenfall abgewendet bzw. gemindert werden.